GOT ist in Deutschland die Gebührenordnung für Tierärzte. Bei normalem Aufwand dürfen die Mediziner den 1-fachen GOT-Satz berechnen. Fällt eine Operation oder ähnliches schwieriger aus, dürfen die Ärzte den 2-fachen GOT-Satz berechnen. Bei Notdiensteinsätzen müssen Tierärzte mindestens den 2-fachen Satz aufrufen und dürfen sogar den bis zu 4-fachen Satz aufrufen. Um Ihrem Hund auch in komplizierten Fällen und Notfällen die bestmögliche Behandlung zu bieten, erstatten wir Aufwendungen bis zum 4-fachen GOT-Satz.