Für den fall der felle
IHR PERFEKTER PARTNER für ihren Vierbeiner
Wir sichern Sie und Ihren Vierbeiner umfassend ab: mit einer Hunde-OP-Versicherung bzw. Hunde-Krankenversicherung, (zusammen mit unserem Partner Barmenia) und einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter.
FAQ
insert_chart Zu den Tarifen

Umfassend geschützt.

Spontane Ballspiele, versteckte Socken oder Freudensprünge. Ihr Hund überrascht Sie immer wieder. Manchmal gibt es leider auch weniger schöne Überraschungen.

OP Schutz

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OP Versicherung mit und ohne Selbstbeteiligung

Haftpflicht

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Hundehalter

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Sichern Sie sich gegen den finanziellen Schaden sorgenfrei ab

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Versichert Ihren Vierbeiner genauso gut wie Sie

Für jeden etwas dabei

Weil uns ihr Tier am Herzen liegt, tierisch gut versichern!

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Unsere Tarife im Überblick

Alle Produkte sind darauf ausgelegt, mehr Flexibilität und mehr individuelle Gesundheitsabsicherung zu ermöglichen. 

Mit der Bayerischen Hundekrankenversicherung können Hunde versichert werden.

Hundehalter sollten möglichst umfassend abgesichert sein, falls es doch einmal zu einem Schaden kommt. Ob beabsichtigt oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Unsere Police umfasst deshalb Mietsachschäden, dadurch entstehende Vermögensschäden, Vorkommnisse im Ausland und sogar die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen. Die Deckung gilt für Sie als Besitzer, aber auch für private Hundehüter und gewerbliche Hundehalter.

Bei der Bayerischen werden alle Hunde gleich versichert – egal ob kleiner Hund oder großer Hund, egal ob Rassehund, Mischling oder Listenhund. Wir sind für jeden Hund da!

Der Abschluss der Versicherung ist ratsam, sobald man sein Hund in den Haushalt aufgenommen hat. 

Nein, Sie müssen kein tierärztliches Gutachten für Ihr Tier bei Abschluss  vorlegen. Es reicht ein Anfrageformular.

Sie haben bei Barmenia freie Tierarzt- und Klinikwahl.

Wir erstatten Ihnen die Kosten für alle tiermedizinisch notwendigen Tierarzt- und OP-Kosten bis zum 4-fachen GOT-Satz (GOT = Gebührenordnung für Tiermedizinerärzte).

GOT ist in Deutschland die Gebührenordnung für Tierärzte. Bei normalem Aufwand dürfen die Mediziner den 1-fachen GOT-Satz berechnen. Fällt eine Operation oder ähnliches schwieriger aus, dürfen die Ärzte den 2-fachen GOT-Satz berechnen. Bei Notdiensteinsätzen müssen Tierärzte mindestens den 2-fachen Satz aufrufen und dürfen sogar den bis zu 4-fachen Satz aufrufen. Um Ihrem Hund auch in komplizierten Fällen und Notfällen die bestmögliche Behandlung zu bieten, erstatten wir Aufwendungen bis zum 4-fachen GOT-Satz.

Ein Hund kann schnell teuer werden!

Sie haben schon viel erlebt. Und leider auch viel gekostet. 

Ihr
starker Berater

Ihr starker Vierbeiner braucht auch starke Beratung. Ich stehe ihnen sehr gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Marcel Dörfer

09574/2929872 - Marcel.Doerfer@diebayerische.de

Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Durch Absenden dieser Mitteilung erkläre ich mein Einverständnis zur einmaligen Kontaktaufnahme zu dem angegebenen Zweck unter Verwendung meiner Kontaktdaten. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – auch per E-Mail an: marcel.doerfer@diebayerische.de